Kategorie: Gips

Gipsabfälle müssen frei von anderen Abfällen sein. Gemische von Bauschutt und Gips wie bei einem Gebäudeabriss, dürfen nicht in einem Gips-Container zusammen entsorgt werden. Denn dann ist der Abfall nicht mehr „sauber“ und wird als Baumischabfall deklariert. Dieses Mischmaterial muss als „verunreinigt“ entsorgt werden. Da reines Gips ein Naturprodukt ist gehört es nicht zu den gesundheitsschädigenden Werkstoffen. Es ist ein mineralisches Salz und so weich, dass es sich leicht mit der Hand zerbröseln lässt.


Hinweis: Rigips-Abfälle sind von Poren- / Gasbeton zu trennen, da diese getrennte Versorgungswege gehen müssen.

Was DARF REIN in einen Gips-Container?
- Gips - Gipskartonplatten - Gipsbaustoffe - Trockenbauplatten - Fermacell Platten - Rigips

Was DARF NICHT REIN in einen Gips-Container?
- Gefährliche Abfälle - Bauschutt - Sauerkrautplatten - Dämmmaterialien (z.B. Mineralwolle) - Eternit - Kunststoffe (z.B. Eimer, Verpackungen) - Metalle

Was kostet ALLES zusammen?
Das ist ein Beispieltext, dieser wird noch bearbeitet.

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