Zu Produktinformationen springen
NaN von -Infinity

11 cbm Abrollkipper-Mulde

11 cbm Abrollkipper-Mulde

Für deine Bestellung ist die hier genannte Anzahlung nötig. Deine Anzahlung wird natürlich bei der Endabrechnung berücksichtigt. Wie sich die Gesamtkosten dann zusammensetzen kannst du dir unten bei "Wichtige Informationen" > "Rechnungspositionen" ansehen. 

Zone
Abfallart
Deckel

ANZAHLUNG

Normaler Preis €450,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €450,00 EUR
Sale Ausverkauft
inkl. MwSt. Anlieferung wird beim Checkout berechnet
Wähle eine Option
 Weitere Bezahlmöglichkeiten

Maße (m) H/B/L: 0,85|0,75 / 2,35 / 6,50

Altholz, Altschrott, Bauschutt, Baumischabfall, Gartenabfälle, Gips, Reifen, Sperrmüll

Kostenstaffelung nach Zonen für
ALLE ABFALLARTEN (außer Aktenvernichtung)

ZONE 1
Stellung des Containers: 40,00 €
Tausch und Abzug: 77,50 €

ZONE 2
Stellung des Containers: 50,00 €
Tausch und Abzug: 93,50 €

ZONE 3
Stellung des Containers: 55,00 €
Tausch und Abzug: 102,50 €

Die hier angegebenen Preise bilden Transportkosten je nach Zone.
Der finale Preis ermittelt sich erst nach Abgabe, Prüfung und Menge der entsprechenden Abfallart.

Als Erzeuger versichere ich, dass der Materialeinwurf in die Container sich entsprechend der angegebenen Materialsorten verhält. (Abgabe zugelassener und nicht zugelassener Materialien gemäß Produktbeschreibung/Bestellbestätigung. Eine nachträgliche (Aus-)Sortierung durch unsere Mitarbeiter, wie die unbedachte Einbringung unerlaubter Stoffen (Sondermüllentsorgung, etc.) verursacht zusätzliche Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei auftretenden Unklarheiten immer vorher mit unserem Fachpersonal in Kontakt treten (Telefon/E-Mail). Eine Annahmeerklärung (AE) geht Ihnen mit unserer Endabrechnung verbindlich zu.

Vollständige Details anzeigen

Wichtige Informationen

Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sowohl für die Anfahrt des Lkw als auch zum Auf- und Abladen des Abfallcontainers sind bestimmte Bereiche freizuhalten:


• freie Gestellungsfläche bis 14,00 m Länge


• Durchfahrtsbreite von circa 3,00 m


• lichte Höhe von bis zu 6,00 m.

Achten Sie beispielsweise auf freihängende Strom- oder Telefonleitungen.


Die Behälter können während des Beladevorgangs grundsätzlich nicht gedreht werden. Beachten Sie dies insbesondere zur Abholung des Behälters. Deswegen muss vor der Containerrückseite ein Bereich von bis zu 6 m freigehalten werden, damit das Fahrzeug den Container auf- und abladen kann. Außerdem darf der gemietete Container nicht durch Radlader oder Bagger verschoben werden, da er dabei beschädigt werden kann.


Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie noch Fragen hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände haben.

Zum Abstellen des Behälters benötigen wir einen festen Untergrund. Beachten Sie, dass die Bodentauglichkeit sowohl der Zu- und Abfahrtwege als auch des Behältergestellungsplatzes gewährleistet sein muss. Weisen Sie schon bei Auftragserteilung auf besondere Risiken bezüglich der Bodenverhältnisse hin, wie z. B. Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen oder Hohlräume.


Diese Hinweise sind für die Einsatzplanung notwendig, weil bei der Behältergestellung, abhängig vom eingesetzten Fahrzeug, sehr hohe punktuelle Gewichtsbelastungen entstehen. Da das Grundstück, auf welchem der Behälter gestellt werden soll, unbekannt ist, sind wir zur Vermeidung von Schäden auf diese Hinweise angewiesen.


Bei Abrollcontainern wird der Behälter abgerollt und kommt beim Ladevorgang lediglich auf zwei Stahlrollen zum Liegen, die beim Auf- / und Abladen einer vergleichsweisen hohen, punktuellen Gewichtsbelastung unterliegen.

Die Kraft durch die Rollen beim Aufziehen und Absetzen auf den Boden (Rollendruck) der zwei 300 mm breiten Stahlrollen am hinteren Ende beträgt bis zu 75% des Containergewichtes (Nutzlast einschließlich Behälterleergewicht)!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund des von Ihnen befüllten Containers infolge des Gewichts Schäden auf den Abstellflächen entstehen können.

Wenn die Zufahrt über gewichtsbegrenzte Straßen oder Brücken erfolgen muss, müssen Sie zuvor eine schriftliche Genehmigung Ihres zuständigen Ordnungsamtes bzw. Bezirksamtes einholen.

Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie noch Fragen hinsichtlich der Gewichte haben.

Achten Sie unbedingt auf eine korrekte Befüllung gemäß der bestellten Abfallart und klären Sie Ihre Fragen immer im Vorfeld direkt mit uns ab.

Bei einer falschen Beladung werden Ihnen die Mehrkosten für Trennung oder einer Sonderentsorgung in Rechnung gestellt.

Zu Fragen stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag von 7:30-12:00 sowie von 12:30-16:30 Uhr und Freitag von 7:30-13:00 Uhr telefonisch unter der (0861) 16686-0 zur Verfügung. Gerne nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihre Fragen via E-Mail an info@schaumaier.de zu senden.


Soll der Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden, so benötigen Sie im Regelfall hierzu eine besondere Stellgenehmigung. Als Besteller obliegt Ihnen – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Pflicht, vor Beauftragung zur Containergestellung alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Prüfen Sie also rechtzeitig vor Auftragserteilung, ob für die Gestellung eines Containers eine besondere Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) benötigt wird. Zuständig ist die Kommune, in welcher der Container gestellt werden soll.

Eine solche behördliche Erlaubnis wird im Allgemeinen dann benötigt, wenn der Container im öffentlichen Verkehrsraum (beispielsweise auf einem Parkplatz oder auf dem Gehweg) abgestellt werden soll. Oft werden einzuhaltende Mindestbreiten vorgeschrieben. Die Notwendigkeiten und Voraussetzungen weichen in vielen Kommunen ab.

Ist für die Gestellung eines Abfallcontainers das Befahren einer Privatstraße erforderlich oder soll der Abfallcontainer auf einem privaten Grundstück gestellt werden, müssen Sie vor Auftragserteilung die entsprechenden Erlaubnisse des Berechtigten einholen.

Sobald ein Behälter im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde, gilt dieser als Verkehrshindernis (siehe § 32 Absatz 1 StVO) und muss entsprechend abgesichert werden. Zur Absicherung geeignet können Absperrbaken sein, in manchen Fällen ist aber auch ein Bauzaun erforderlich. Bei Dunkelheit muss entweder der Container selbst beleuchtet sein oder es müssen zugelassene lichttechnische Einrichtungen (z. B. Blinkleuchten) verwendet werden.

Während der Mietzeit des Containers müssen Sie den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten.

Der Behälter darf


• nur bis zur Höhe des Bordrandes (Containerwände),


• nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes des Containers und


• nicht einseitig beladen werden.

Sollten uns beim Aufstellen oder Abholen des Containers Wartezeiten entstehen, so berechnen wir diese mit 40 € pro angefangener Stunde. Fehlfahrten und Anfahrten für das Umsetzen des Containers werden mit 90 € pro Fahrt berechnet.

Abrechnungszonen

Kostenstaffelung nach Zonen für
ALLE ABFALLARTEN (außer Aktenvernichtung)

ZONE 1
Stellung des Containers: 40,00 €
Tausch und Abzug: 77,50 €

ZONE 2
Stellung des Containers: 50,00 €
Tausch und Abzug: 93,50 €

ZONE 3
Stellung des Containers: 55,00 €
Tausch und Abzug: 102,50 €

Die hier angegebenen Preise bilden Transportkosten je nach Zone. 
Der finale Preis ermittelt sich erst nach Abgabe, Prüfung und Menge der entsprechenden Abfallart.

 

Unser Containerservice umfasst folgende Abrechnungspositionen:

1. Container-Anlieferung / Anfahrtkosten je Zone:
40,00 / 50,00 / 55,00 EUR pro Container

2. Containerrückholung oder -tausch je Zone:
77,50 / 93,50 / 102,50 EUR pro Container

3. Abfallmenge/Containerinhalt:
Abrechnung je kg/Materialgruppe

4. Container-Mietpreis:
1,00 EUR/Tag, fällig ab dem 8. Tag, pro Absetzmulde

1,50 EUR/Tag, fällig ab dem 8. Tag, pro Abrollcontainer